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LKW

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich LKW-Führerscheine. Ob gewerblicher Güterverkehr oder privates Wohnmobil – wir begleiten Sie auf Top-Niveau und unterstützen Sie bei allen Fördermöglichkeiten.

Eingeschlossene Klassen: KEINE

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug 
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattel

Besonderheiten:

  • Voraussetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Bei Vorbesitz D1 oder D:
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

  • 1 Stunde Überland (Solo)
  • 1 Stunde Autobahn (Solo)
  • 3 Stunden Überland (Zug)
  • 1 Stunde Autobahn (Zug)
  • 2 Stunden Nachtfahrt (Zug)


Eingeschlossene Klassen: BE / sowie D1E bei Besitz D1

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.ooo kg nicht übersteigt.

- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Besonderheiten:

  • Voraussetzung Führerschein der Klasse C1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • Keine Theorieausbildung
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

  • 1 Stunde Überland (Solo)
  • 1 Stunde Autobahn (Solo)
  • 3 Stunden Überland (Zug)
  • 1 Stunde Autobahn (Zug)
  • 2 Stunden Nachtfahrt (Zug)

Eingeschlossene Klassen: C1

Klasse C

Mindestalter: 21 / 181,2 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge,
auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • 1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
  • 2 Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
    • von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
    • sowie von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht werden

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
  • Erste Hilfe Kurs

📘 Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz B
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz C1 oder D1
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz D

🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 2 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Klasse C1 auf C

  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt


Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie DE bei Besitz von D

Klasse CE

Mindestalter: 21 / 181 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. 

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge,
auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • 1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
  • Erste Hilfe Kurs

📘 Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 2 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE

  • 3 Stunden Überland (Solo)
  • 1 Stunde Autobahn (Solo)
  • 5 Stunden Überland (Zug)
  • 2 Stunden Autobahn (Zug)
  • 3 Stunden Nachtfahrt (Zug)
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