BKF Weiterbildungen

Professioneller Straßengüter- und Personenverkehr

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte Fahrer/in tätig sein zu dürfen.

Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.

Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§3 BKrFQG) befreit. Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen ihre Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber “wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben” alle 5 Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese 35-stündige Weiterbildung muss nachgewiesen und im Führerschein eingetragen werden! Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare z. B. 7 Stunden pro Jahr innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden.

Dies solltest du wissen!

Förderung

Für Arbeitssuchende

Bildungsprämie

“Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie” – Unter diesem Motto gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeden berufstätigen Arbeitnehmer die Möglichkeit bis zu 50% der Weiterbildungskosten (jedoch nicht mehr als 500,- € jährlich) zu übernehmen. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen.

Für Arbeitnehmer über den Arbeitgeber

WeGeBau

Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Für Arbeitssuchende

Bildungsgutschein

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können Bildungsgutscheine von Arbeitsagenturen und Jobcentern (Wohnort des Antragstellers) für einen zuvor individuell festgelegten Bildungsbedarf beantragt und ausgehändigt werden. Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Kosten für die darauf vermerkte Weiterbildung übernommen werden und sind dadurch gerade für Arbeitssuchende ein wichtiges Instrument der Qualifizierung. Er kann bei jedem zugelassenen Träger eingelöst werden.

Für Unternehmen

De-minimis

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Weitere erläuternde Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen enthält die sog. Positivliste. Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

kostenlose Beratung

Jetzt kontaktieren!

TERMIN VEREINBAREN !

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner