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Motorrad Führerschein

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Klasse A

Mindestalter: 20 Jahre*

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Bei Vorbesitz:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

  • Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung
  • Übungsstunden nach Bedarf
  • Nur praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

  • denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Bei Vorbesitz:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Bei Vorbesitz:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

  • Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung
  • Übungsstunden nach Bedarf
  • Nur praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: KEINE

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Bei Vorbesitz:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung - keine Sonderfahrten
  • Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Eingeschlossene Klassen: KEINE

Klasse B196

Mindestalter: 25 Jahre

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

📘 Theorie
  • 4 Doppelstunden Grundstoff
🚛 Praxis
  • 5 Doppelstunden Praxis
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