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Auto Führerschein

Eingeschlossene Klassen: AM,L

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:  a)  18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
    Bei Vorbesitz
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen: AM,L

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3

500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg

zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der

Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt
Eingeschlossene Klassen: AM,L

Klasse B197

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei BF17

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

📝 Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Bei Vorbesitz
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
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